Leben mit einer Behinderung / Inklusion relevant für Unternehmen
Themen in der Übersicht
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Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wenn der Betrieb diese Pflichtquote nicht erfüllt, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen.
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Leistungen an Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen
Muss ein schwerbehinderter Arbeitnehmer durch Kollegen oder Vorgesetzte aus behinderungsbedingten Gründen unterstützt werden, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung erhalten. Dazu muss ein Antrag beim Landeswohlfahrtsverband gestellt werden.
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Integrationsprojekte, Leistungen an Träger
Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden. Dazu muss ein formloser Antrag beim Landeswohlfahrtsverband gestellt werden.
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Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen mit Personennahverkehr
Schwerbehinderte Menschen, die im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, werden im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert. Verkehrsunternehmen können eine Erstattung der dadurch entstehenden Fahrgeldausfälle beantragen.
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Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze
Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen: Betriebs- und Personalversammlungen, Jugend- und Auszubildendenversammlungen oder Teambesprechungen auf der Arbeit.
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Integrationsfachdienst, Beratungsleistungen
Der Integrationsfachdienst unterstützt schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber u.a. bei Fragen zu Krankheit, Behinderung und beruflicher Rehabilitation, mit Hilfen zur beruflichen Integration oder bei Überforderung am Arbeitsplatz.
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Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag an das Integrationsamt stellen. Dort wird versucht, mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.
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