Beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe)
Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter, ihre Hinterbliebenen und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten anstelle eines Arbeitgeberzuschusses zu Beiträgen der Krankenversicherung eine eigenständigen beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe).
Mehr zu Beamtenrechtliche Krankenfürsorge (Beihilfe)